Wettbewerbsrecht Erfurt

Das Wettbewerbsrecht stellt die Summe der Normen dar, die zum einen die am Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen, die vom Wettbewerb betroffenen Verbraucher sowie die Allgemeinheit schützen sollen. Zum Wettbewerbsrecht gehören jedoch auch solche Vorschriften, die den Wettbewerb als wesentliches Merkmal unserer Wirtschaftsstruktur schützen sollen.

Dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und der Allgemeinheit sowie der Gewährleistung eines unparteiischen Wettbewerbs dient im Wesentlichen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses wird jedoch ergänzt durch Regelungen in anderen Gesetzen, so z. B. dem Marken- oder Patentgesetz.

Der Wettbewerb als solcher wird insbesondere durch das Kartellrecht geschützt. Dieses enthält insbesondere Regelungen, die die Bildung von Monopolen oder aber Absprachen von Unternehmen verhindern sollen, die sich wettbewerbsbeschränkend auswirken können. Zudem enthält das Kartellrecht u. a. Regelungen dazu, ob und nach welchen Kriterien die öffentliche Hand Aufträge an privatrechtliche Wettbewerber vergeben darf (Vergaberecht).

Ansprechpartner für Wettbewerbsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwalt Torsten Vogel