Zivilrecht allgemein

Das Allgemeine Zivilrecht konzentriert sich auf die Vertragsarten des täglichen Lebens, also jene, die jede Person in Deutschland tagtäglich abschließt und durchführt. Besonderes Augenmerk liegt hier auf dem Recht der Kauf- und Werkverträge. Aber auch Abschlüsse mit Telefonanbietern, Kabelnetzbetreibern und Fitnessstudios unterliegen den Regelungen des Allgemeinen Zivilrechts.

Dabei werden im Allgemeinen Zivilrecht sowohl Probleme des wirksamen Vertragsschlusses als auch der Abwicklung der Verträge behandelt. Besonders Probleme bei der Vertragsabwicklung infolge von mangelhaften Leistungen und die hierauf beruhenden Gewährleistungsansprüche sind umfasst.

Im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts bieten wir zunächst eine umfangreiche Beratung, welche Ansprüche unseren Mandanten aus den Vertragsverhältnissen zustehen, zudem unterstützen wir diese auch bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen den jeweiligen Vertragspartner.

Ansprechpartner für allgemeines Zivilrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwalt Torsten Vogel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht