Ordnungswidrigkeitenrecht Erfurt
Die Bezeichnung Ordnungswidrigkeitsrecht bezieht sich auf alle Rechtsinhalte, die in Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit stehen und damit mit einem Rechtsverstoß, welcher mit einer Ordnungsstrafe sanktioniert wird. Zwar ähnelt die Ordnungswidrigkeit einer Straftat, stellt letztendlich jedoch einen nicht so schwerwiegenden Rechtsverstoß dar, was bedeutet, dass eine Geldbuße in einem solchen Fall als ausreichend betrachtet wird. Bezogen auf den eigentlichen Regelungsbereich stellt die Ordnungswidrigkeit allerdings einen Teilbereich des Strafrechtes dar und begründet sich in der Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitenrecht und damit im Ordnungswidrigkeitengesetz, abgekürzt auch OwiG, sowie auch in verschiedenen weiteren Gesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, der Straßenverkehrsordnung oder auch StVO und in der Gewerbeordnung, abgekürzt auch GO und auch in vielen anderen.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist hierbei in zahlreichen Spezialgesetzen geregelt.
So werden beispielsweise Verkehrsordnungswidrigkeiten im STVG und in der STVO geregelt, während die gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeiten in der GO ihre Vorschriften finden. Ordnungswidrigkeiten die sich auf das Aktiengesetzt (AktG) beziehen, finden dort ihre Regelung und wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht, während arbeitsrechtliche Tatbestände durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt werden. Weitere Regelungen finden sich darüber hinaus im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) , Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeitenrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
Rechtsanwalt Stephan Rochlitz |