Immobilienrecht Erfurt

Als Immobilien werden im juristischen Sprachgebrauch unbewegliche Güter bezeichnet. Dazu zählen neben Gebäuden auch unbebaute Grundstücke. Wenn ein Grundstück bebaut ist, wird das Grundstück mitsamt dem Gebäude als Immobilie bezeichnet.

Der Bereich des Immobilienrechtes beschreibt sämtliche Rechtsvorgänge, welche mit Immobiliarvermögen im Zusammenhang stehen.

Dies betrifft Aspekte des Immobilienerwerbes, des Werkvertragsrechtes, des Wohnungseigentumsrechtes, des Wohnungs- und Gewerberaummietrechtes, des Grundstücksrechtes, des Pachtrechtes und des Maklerrechtes.

Darüber hinaus beschäftigt sich das Immobilienrecht auch mit den Rechten von Zwangsversteigerungen in Immobiliarvermögen sowie der Verwaltung und Zwangsverwaltung von Immobilien.

Als wichtigste gesetzliche Grundlagen sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch das Baugesetzbuch, die Energieeinsparungsverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das Wohnungseigentumsgesetz und die Makler- und Bauträgerverordnung zu nennen, daneben sind die landesrechtlichen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen, des Denkmalschutzgesetzes sowie das Nachbarschaftsrecht zu berücksichtigen. 

Für den Bereich des Immobilienrechtes existiert in Deutschland, im Gegensatz zur Schweiz, keine gesonderte Fachanwaltsbezeichnung. Die wesentlichen Aspekte des Immobilienrechtes sind aufgespalten in die Fachanwaltsbezeichnungen des „Bau- und Architektenrechtes" sowie des „Miet- und Wohnungseigentumsrechtes".

Ansprechpartner für Immobilienrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:

Rechtsanwalt Torsten Vogel