Bankrecht und Kapitalmarktrecht Erfurt
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die Bankgeschäfte und / oder die Tätigkeiten auf den Kapitalmärkten betreffen. Im Mittelpunkt steht hier einerseits das Verhältnis der Banken zu ihren Kunden, aber auch das Verhältnis der Banken untereinander wird durch das Bank- und Kapitalmarktrecht geregelt.
Das Bankrecht gibt hierbei insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bankgeschäfte vor. Es betrifft insofern die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde in allen Ausprägungen, von der Kontoeröffnung bis zur Schließung desselben. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen sich jedoch nicht in einem einzelnen Gesetz finden. Vielmehr finden sich entsprechende Regelungen in verschiedenen Gesetzen, wie beispielsweise dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder in den Steuergesetzen.
Zum Bankrecht gehören aber auch alle Regelungen, die die Bankenaufsicht und das Kreditsicherungsrecht betreffen, also Regelungen, die den Schutz des Anlegers bezwecken.
Das Kapitalmarktrecht hingegen regelt den Kapitalmarkt an sich. Dieser umfasst insbesondere den Wertpapierhandel. Die bekanntesten Wertpapiere sind die Aktien und Optionsscheine. Das Kapitalmarktrecht regelt dabei die Organisation der Kapitalmärkte, der mit ihnen verbundenen Tätigkeiten und das Verhalten der Marktteilnehmer. Auch hierbei wird besonders der Schutz der Anleger bezweckt, darüber hinaus jedoch auch der Schutz der Wirtschaft und der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte.
Das wichtigste Gesetz des Kapitalmarktrechts ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Ansprechpartner für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
Rechtsanwältin Esther Krapf |