Strafrechtliche Rehabilitation
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der DDR sowie in Ost-Berlin zwischen 1945 und 1990. Es nennt zum einen die Voraussetzungen, unter denen Unrechtsakte für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können, und enthält zum anderen Vorschriften über Wiedergutmachungsleistungen für Opfer.
Wurde ein strafrechtliches Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR als rechtsstaatswidrig erklärt und deshalb aufgehoben und hat der Betroffene durch die Freiheitsentziehung eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung erlitten, werden Versorgungsleistungen nach dem Gesetz über die Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) gewährt.
Ist der Betroffene an den Folgen der Schädigung gestorben, erhalten die Hinterbliebenen entsprechende Leistungen.